„Niemand hat gesagt, dass Lernen keinen Spaß machen darf“
"Spaß am Lernen" - Entdecken Sie wie Gamifizierung von Theorie und Handlungsabläufen den Theorie-Praxis-Transfer bereichern und den Lernprozess fördern kann.
Für das sichere Lernen und Agieren in einer sich rasant verändernden Welt mit ständig neu entstehendem Wissen erscheint es unabdingbar bei Auszubildenden gezielt Fähigkeiten zu fördern, die eine rasche (berufliche) Orientierung auch dann ermöglichen, wenn die vorgefundene Realität anders ist als vermutet.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um neue und innovative Ansätze kennenzulernen, um Ihre Praxisanleitung noch spannender und motivierender gestalten zu können. Erfahren Sie die Magie des Abtauchens in die Rätselwelt mit Bildungscharakter. Lassen Sie uns gemeinsam den Spaß am Lernen in die Ausbildung bringen und die zukünftigen Fachkräfte optimal fördern.
„Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.“
Mark Twain
Inhalte
Lernziele
Sie
… kennen grundlegende neurophysiologische Prozesse, die durch Gamifizierung aktiviert werden und dadurch zur Motivationssteigerung führen.
… beschäftigen sich mit der Nutzung von digitalen Endgeräten als Arbeitsmittel und der damit verbundenen aktivierenden Wirkung.
… setzten sich mit der Förderung der Medienkompetenz von Auszubildenden auseinander.
… lernen innovative spielerische Methoden kennen.
... beschäftigen sich mit den Auswirkungen spielerischer Ansätze zur Förderung der Sozialkompetenz von Auszubildenden.
… lernen praxisnahe Gamifizierungsmöglichkeiten kennen.
… gestalten gemeinsam Gamifizierungsprojekte.
… lernen die Alexx-Boxx kennen sowie ihre Einsatzmöglichkeiten.
… beschäftigen sich mit Methoden zur Reflexion und zum Debriefing der Erlebnisse.
Zielgruppe
Praxisanleitende
Referent:in
Alexander Gröber (Gesundheitspädagoge B.A., Notfallsanitäter)
Termin
Mittwoch, 13. November* von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Lorettokrankenhaus Freiburg, Saal St. Josef
Teilnehmendenzahl
Mind. 5 / Max. 20
*Unser Tipp!!!
Diese Termine lassen sich mit "Room of Horrors" sehr gut kombinieren!
Die Fortbildung ist durch den berufspädagogischen Schwerpunkt im Sinne von § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 9 Abs. 3 ATA OTA APrV gegenüber der zuständigen Behörde in einem Umfang von 8 Stunden nachweisbar. Eine entsprechende Bescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgestellt.