Tina Dommes-Trautmann
Hanna Lindenfelser

Bereichsleitung Berufspädagogik | 
Kompetenzzentrum Praxisanleitung

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Kollegiale Beratung in der praktischen Ausbildung

„Ich muss immer noch dran denken…“
Im Berufsalltag von Auszubildenden gibt es immer wieder herausfordernde Situationen, die von Unsicherheiten geprägt sind. Kollegiale Beratung bietet einen professionellen Rahmen, um diese Erlebnisse systematisch zu reflektieren und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Ziele sind, zukünftig schwierige Situationen besser bewältigen zu können sowie die Selbstreflexion zu fördern. Kollegiale Beratung bietet sich zudem auch für Praxisanleitende an, um sich im Team mit pädagogischen Fällen aus der Praxis zu beschäftigen und diese aufzuarbeiten. Dies setzt voraus, dass ein Angebot zur Verfügung steht. Davon lässt sich die Notwendigkeit ableiten, dass insbesondere an der praktischen Ausbildung Beteiligte mit der Methodik der kollegialen Beratung vertraut sind, damit ein entsprechendes Beratungsangebot in die Praxis integriert werden kann

Inhalte

  • Voraussetzungen und Verständnis kollegialer Beratung
  • Rollen, Ablauf und Methodik kollegialer Beratung
  • Moderation kollegialer Beratung bei Auszubildenden
  • Anwendung kollegialer Beratung anhand von Praxisfällen der Teilnehmenden
  • gruppendynamische Prozesse und Fallstricke bei der kollegialen Beratung

Lernziele
Sie

…kennen grundlegende Ziele, Rollen, Prinzipien und Verfahren der kollegialen Beratung
…beschäftigen sich vertiefend mit der Moderation kollegialer Beratung bei Auszubildenden
…üben kollegiale Beratungen anhand eigener Praxisfälle
…beschäftigen sich mit typischen Fallstricken sowie gruppendynamischen Prozessen bei der Durchführung kollegialer Beratung
…setzen sich mit dem Transfer kollegialer Beratung in Ihrem Praxisfeld auseinander.

Zielgruppe
Praxisanleitende

Referent:in
Hanna Lindenfelser (Erwachsenenbildung M.A., Pflegepädagogik B.A., Lerncoach)

Termin
Freitag, 18. Oktober von 8.30 - 16.30 Uhr

Veranstaltungsort
Heidelberg

Teilnehmendenzahl
Max. 12

Die Fortbildung ist durch den berufspädagogischen Schwerpunkt im Sinne von § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 9 Abs. 3 ATA OTA APrV gegenüber der zuständigen Behörde in einem Umfang von 8 Stunden nachweisbar. Eine entsprechende Bescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgestellt.

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Weiterführende Infos

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