Tina Dommes-Trautmann
Hanna Lindenfelser

Bereichsleitung Berufspädagogik | 
Kompetenzzentrum Praxisanleitung

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Lehr-Lernprozesse würdevoll gestalten

Professionelle Pflege ist geprägt von Nähe und Distanz. Bei unserer täglichen Arbeit mit zu pflegenden Personen werden häufig Grenzen verletzt. Als Pflegende haben wir auch die Aufgabe, neuen Generationen den Pflegeberuf nahe zu bringen. So kann es in Anleite- wie auch Beurteilungsprozessen zu persönlichen Grenzverletzungen kommen. In solchen Momenten kann sich Scham zeigen. Scham ist eine schmerzhafte Emotion, welche häufig abgewehrt wird. Und doch kann sie ein Schutz sein, nach Leon Wurmser ist „Scham die Hüterin der Würde“. Das Erkennen und Wahrnehmen der Scham wie auch der Schamabwehr hat demnach in Lehr- Lernprozessen eine große Bedeutung. Diese Fortbildung bietet eine Möglichkeit, in einem geschützten Raum, Scham mit all ihren Gesichtern und Masken kennenzulernen und darüber in Austausch zu kommen. Wie entsteht Scham und welche Rolle spielen hierbei die Grundbedürfnisse nach Schutz, Zugehörigkeit, Integrität und Anerkennung? Wie können wir mit diesem Wissen würdevolle Lehr-Lernprozesse gestalten?

Inhalte

  • Auseinandersetzung mit Scham, Definitionsversuch
  • Bedeutung von Würde
  • Bedeutung der Grundbedürfnisse (Anerkennung, Schutz, Zugehörigkeit, Integrität) im Kontext von Würde und würdevollem Handeln
  • Bearbeitung von Fallbeispielen aus dem Praxisalltag der Teilnehmenden hinsichtlich der würdevollen und wertschätzenden Gestaltung von Lehr-Lernprozessen
  • Lernschwierigkeiten wahrnehmen und begegnen

Lernziele
Sie

…verstehen, was Scham und Würde ist
…sind sensibilisiert für das Thema
…können das erlernte und erfahren Wissen in Lehr-Lernprozesse integrieren

Zielgruppe
Praxisanleitende

Referent:in
Kathrin Faude
 (cand. Berufspädagogik im Gesundheitswesen M.A., Berufspädagogik im Gesundheitswesen B.A.)

Termin
Dienstag, 22. Oktober von 8.30 - 16.00 Uhr

Veranstaltungsort
Louise von Marillac Schule
Heidelberg

Teilnehmendenzahl
Max. 15

Die Fortbildung ist durch den berufspädagogischen Schwerpunkt im Sinne von § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 9 Abs. 3 ATA OTA APrV gegenüber der zuständigen Behörde in einem Umfang von 8 Stunden nachweisbar. Eine entsprechende Bescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgestellt.

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Weiterführende Infos

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