Transkulturalität und transkulturelle Zusammenarbeit sind in Deutschland Lebens- und Arbeitsrealität. Besonders deutlich wird dies im Gesundheitswesen, das in den letzten Jahren einen großen Strukturwandel erfahren hat. Grund dafür sind neben dem demographischen Wandel, zunehmender Komplexität der Aufgaben und Verdichtung der Arbeitsprozesse auch die zunehmenden Migrationsbewegungen. Dadurch hat die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams einen hohen Stellenwert erhalten und transkulturelle Kompetenz ist zu einer Schlüsselqualifikation für alle Mitarbeitenden geworden. Transkulturelle Kompetenz unterstützt bei der Integration von Fachkräften aus dem Ausland ins Team, bei der Anleitung von Auszubildenden ebenso wie bei der Kommunikation mit zu pflegenden Personen aus unterschiedlichen Kulturen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Entwicklung transkultureller Kompetenz, die auf Empathiefähigkeit und der Bereitschaft sich auf Neues einzulassen beruht, beginnt mit der Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und der eigenen Einstellung zu anderen Kulturen.
Inhalte
Lernziel
Sie
…setzen sich mit der eigenen Haltung der der eigenen kulturellen Prägung auseinander
…entwickeln ein Verständnis von kulturellen Werten und Normen
…beschäftigen sich mit Fremdheit im Kontext von Berufskultur und Pflegeverständnis
…erkennen Chancen und Herausforderungen der Zusammenarbeit im multikulturellen Team
…entwickeln und vertiefen Ihre transkulturelle Kompetenz
Zielgruppe
Praxisanleiter:innen, Bereichs- und Stationsleitungen und Pflegefachkräfte
Die Fortbildung ist durch den berufspädagogischen Schwerpunkt im Sinne von § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 9 Abs. 3 ATA OTA APrV gegenüber der zuständigen Behörde in einem Umfang von 16 Stunden nachweisbar. Eine entsprechende Bescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgestellt.
Referent:innen
Tina Dommes-Trautmann (Erwachsenenbildung M.A., Pflegepädagogik B.A.)
Sabine Kuntz (Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, M.A., Praxisanleiterin)
Termin
Mittwoch, 9. Oktober / Donnerstag, 10. Oktober
jeweils von 8.30 - 16.30 Uhr
Veranstaltungort
St. Elisabethen Krankenhaus
Frankfurt am Main
Teilnehmendenzahl
Jeweils max. 20
Die Fortbildung ist durch den berufspädagogischen Schwerpunkt im Sinne von § 4 Abs. 3 PflAPrV sowie § 9 Abs. 3 ATA OTA APrV gegenüber der zuständigen Behörde in einem Umfang von 16 Stunden nachweisbar. Eine entsprechende Bescheinigung wird am Ende der Fortbildung ausgestellt.